Förderung lokaler Kulturprojekte: Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen

22.09.2026
Dienstag
17:00 bis 18:15 Uhr
Online via Zoom
Bitte beachten: Dieses Webinar hat bereits stattgefunden. Nützliche Informationen, Links und einen Videomitschnitt findet ihr in Kürze weiter unten auf dieser Seite.

Ihr organisiert Konzerte, Theaterstücke, Lesungen, Ausstellungen oder andere Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum? Dann könnten die Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen genau das Richtige für euch sein: Das Land NRW unterstützt gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen mit einem Festbetrag von 500 Euro für öffentliche Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum.

Im Webinar gibt Eva Lück vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft eine Einführung ins Thema. Anschließend stellen euch Maximilian Hoff und Tobias Klad von der Bezirksregierung Arnsberg das Förderprogramm im Detail vor: Welche Veranstaltungen sind förderfähig? Wer ist antragsberechtigt? Wie läuft das Antragsverfahren über das Portal Kultur.Web ab? Außerdem erhaltet ihr wertvolle Tipps und könnt eure Fragen direkt stellen.

Besonders wichtig: Der Antrag wird erst nach der Veranstaltung über das Online-Portal Kultur.Web gestellt (spätestens vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin). Das Webinar bietet euch daher die ideale Gelegenheit, euch rechtzeitig über alle Voraussetzungen zu informieren und optimal vorbereitet zu sein – auch, wenn die Veranstaltung bereits vor Kurzem stattgefunden hat.

Hinweis: Die in dem Webinar gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von September 2026 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.
Bei den in dem Webinar geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.

Eckdaten zur Förderung:

Was wird gefördert? Öffentliche Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum NRW, z. B. Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen oder Ausstellungen
Wie hoch ist die Fördersumme? 500 Euro als Festbetrag pro Antrag (Vergabe nach dem Windhundprinzip, Gesamtvolumen 2026: 500.000 Euro)
Wer ist antragsberechtigt? Gemeinnützige Vereine, Initiativen, Organisationen, Stiftungen, Bildungswerke, gemeinnützige GbRs etc.
Wie ist der Antragszeitraum? Der Antrag wird innerhalb von vier Wochen nach Durchführung der Veranstaltung gestellt. Förderzeitraum 2026: 29.06.2026 bis 31.12.2026
Wer ist Fördergeber? Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Maximilian Hoff, Tobias Klad

Die Referierenden