Veranstaltungsreihe: Fördermittel im Fokus

Förderung von Migrant*innen­selbstorganisationen (MSO-Förderung)

01.10.2024
Dienstag
17:00 bis 18:15 Uhr
Online via Zoom
Bitte beachten: Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Nützliche Informationen, Links und einen Videomitschnitt findet ihr in Kürze weiter unten auf dieser Seite.
Hinweis: Die in der Veranstaltung gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von Oktober 2024 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.

Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO-Förderung)

Wie können Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) gezielt gefördert werden, um ihre wichtige Rolle als Brücke zwischen Zugewanderten und Einheimischen noch effektiver zu erfüllen? Wie lässt sich ihr wertvoller Beitrag zur Integration und gesellschaftlichen Vielfalt optimal unterstützen?

Bei unserer Veranstaltung erhaltet ihr Einblicke in die MSO-Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen und erfahrt, wie das Förderprogramm – von der Starthilfe für neue Initiativen bis zur Partnerschaftsförderung für etablierte Vereine – MSO unterstützen kann.

In der Veranstaltung stellen euch Rima Henkel und Judith Rocholl vom Kompetenzzentrum für Integration (KfI) bei der Bezirksregierung Arnsberg das Förderprogramm im Detail vor und zeigen Beispiele für förderfähige Projekte. Außerdem ist ausreichend Zeit für eure Fragen eingeplant.

Nutzt die Chance, um zu erfahren, wie ihr eure Migrant*innenselbstorganisation erfolgreich aufbauen und weiterentwickeln könnt!

Bei den in der Veranstaltung geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.

Eckdaten zur Förderung:

Was wird gefördert? Maßnahmen (=zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben) von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO), die die Teilhabe und damit die Integration von Migrant*innen unterstützen. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und kommunal, überregional oder landesweit ausgerichtet sind.
Wie hoch ist die Fördersumme?
  • Anschubförderung: Vollfinanzierung als Starthilfe
  • Einzel- und Partnerprojekte: Anteilsfinanzierung für Projekte mit verschiedenen inhaltlichen Förderschwerpunkten.
Wer ist antragsberechtigt?
  • In NRW ansässige MSO
  • MSO, bei denen mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandsmitglieder oder der aktiv verantwortlichen Menschen einen Migrationshintergrund haben
  • MSO, die in das Vereinsregister eingetragen bzw. eine landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins sind, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist
  • MSO, die als gemeinnützig anerkannt sind
  • MSO, die unabhängig von staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie von politischen Parteien arbeiten
Wie ist der Antragszeitraum? Einmal jährlich, der Termin für die Förderphase 2025 wird noch bekannt gegeben
Wer ist Fördergeber? Bundesland Nordrhein-Westfalen

Referentinnen

Rima Henkel
Dezernentin für das MSO Förderprogramm

Judith Rocholl, Lea Grebe, Jennifer Glaremin
Sachbearbeiterinnen MSO Servicestelle

Kompetenzzentrum für Integration (KfI), Bezirksregierung Arnsberg

Hinweise zur Teilnahme:

Die Online-Veranstaltung findet über Zoom Meeting (mit datensicherem Hosting über deutschen Reseller) statt.

Zur Teilnahme braucht ihr einen Rechner oder ein Tablet mit Internetzugang. Idealerweise nehmt ihr mit Kamera und Mikrofon teil, damit ihr euch beteiligen könnt.

Hier findet ihr allgemeine Hinweise zur Nutzung von Zoom Meeting.
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