Fördermittel zur Gestaltung unserer Dörfer in NRW

01.12.2026
Dienstag
17:00 bis 18:15 Uhr
Online via Zoom

Lebendige Dörfer sind das Herz der ländlichen Räume. Doch viele Orte in Nordrhein-Westfalen stehen vor großen Herausforderungen: leerstehende Gebäude, fehlende Treffpunkte, rückläufige Infrastruktur. Damit das Leben auf dem Land noch attraktiver wird, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen mit Fördermitteln zur Struktur- und Dorfentwicklung gezielt Projekte, die Zukunft gestalten und Gemeinschaft stärken.

Schwerpunktmäßig gefördert werden Maßnahmen, die das Miteinander im Dorf stärken, Ortskerne beleben und neue Begegnungsräume schaffen. Das Ziel ist, dass Dörfer lebendig bleiben und sich zugleich modern weiterentwickeln, um attraktiv als Arbeits-, Wohn- und Erholungsräume zu bleiben.

Im Webinar stellen euch Judith Holtkotte und Christopher Rexing aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Förderprogramm im Detail vor. Benedikt Brahm, Martina Althues und Mechthild Rabbe von der Bezirksregierung Münster werden aus der Perspektive der Bewilligungsbehörde praxisnahe Beispiele für förderfähige Projekte zeigen, Hinweise zur Antragstellung geben und erklären, worauf es bei der Planung ankommt, damit gute Projekte erfolgreich unterstützt werden können.

Die Förderanträge können voraussichtlich ab Anfang 2027 gestellt werden. Das Webinar bietet daher rechtzeitig wertvolle Einblicke und Tipps zur Vorbereitung, damit ihr optimal auf den Antragsstart vorbereitet seid.

Format:

  • Online via Zoom Meeting
  • Zum Austausch und Mitmachen – bitte mit Kamera und Mikrofon
  • Eure Fragen per Chat und Wortmeldung

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Eckdaten zur Förderung:

Was wird gefördert?
  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
  • Maßnahmen zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
  • Maßnahmen zur Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
  • Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen,
  • Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen,
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Wie hoch ist die Fördersumme?
  • Maximal 50.000 Euro oder 250.000 Euro, der Fördersatz liegt bei 35, 65, 70 oder 85 Prozent.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,
  • Natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter dem vorherigen Punkt genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.

Wie ist der Antragszeitraum?
  • Förderanträge können voraussichtlich wieder ab Anfang 2027 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber?
  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Bitte setzt euch zwecks Klärung eurer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages immer zuerst mit eurer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung.

Judith Holtkotte, Christopher Rexing, Benedikt Brahm & Mechthild Rabbe

Referierende: