Der Grundgedanke einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist der freiwillige, unentgeltliche Dienst für die Allgemeinheit. Doch viele Vereine, Verbände und andere zivilgesellschaftliche Organisationen entscheiden sich dafür, ihren ehrenamtlichen Mitarbeitenden eine Zuwendung zu zahlen – etwa als Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale.
Dabei gibt es steuerliche Aspekte zu beachten, die euch Matthias Janitzky von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen anschaulich und gut verständlich erklärt. Die Veranstaltung richtet sich an Vereine und Einzelpersonen gleichermaßen.
Sie passt in eure Mittagspause, also bringt euch etwas Leckeres zu essen mit! In diesem Live-Webinar seid ihr unbeobachtet und könnt eure Fragen per Textchat stellen.