Demokratie vor Ort gestalten und fördern

23.06.2026
Dienstag
17:00 bis 18:15 Uhr
Online via Zoom
Bitte beachten: Dieses Webinar hat bereits stattgefunden. Nützliche Informationen und Links findet ihr weiter unten auf dieser Seite.

Wie können wir Demokratie vor Ort stärken, Vielfalt fördern und Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus entgegentreten? Und wie gelingt es, Projekte umzusetzen, die gesellschaftliches und demokratisches Zusammenleben unterstützen?

Das Webinar richtet sich an Engagierte, Initiativen, Vereine sowie kommunale Akteurinnen und Akteure, die demokratisches Miteinander vor Ort gestalten und dafür passende Förder- und Unterstützungsstrukturen kennenlernen möchten.

Im kostenfreien Webinar erfahrt ihr von Hannah Wolf vom „Demokratiezentrum NRW“, wie die Förderprogramme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“ Städte, Gemeinden und Landkreise unterstützen und Miriam Bachmann stellt die „Partnerschaften für Demokratie“ vor. Dabei geht es um die Umsetzung lokaler Handlungskonzepte gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Außerdem bietet euch die Veranstaltung einen praxisnahen Überblick zu Zielen, Strukturen und Fördermöglichkeiten.

Hinweis: Die in dem Webinar gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von Juni 2026 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.
Bei den in dem Webinar geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.

Eckdaten zur Förderung:

„Partnerschaften für Demokratie“
Was wird gefördert? Kommunale Strategien zur Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltsgestaltung; im Rahmen eines Aktionsfonds außerdem niedrigschwellige Maßnahmen
Wie hoch ist die Fördersumme? Für die Förderung einer Partnerschaft für Demokratie wird eine maximale Fördersumme pro Förderjahr festgelegt (2026: maximal 140.000 Euro), die von Kommunen beim Bund beantragt werden können. Die maximalen Fördersummen im Aktions- und Initiativfonds für lokale Projekte sind je nach Standort unterschiedlich.
Wer ist antragsberechtigt? Engagierte Einzelpersonen, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse in ausgewählten Kommunen und Kommunen selbst (siehe Förderrichtlinie)
Wie ist der Antragszeitraum? Voraussichtlicher Förderzeitraum des Bundesprogramms: 01.01.2025 bis 31.12.2032, die Partnerschaften werden einjährig bewilligt. Für den Aktions- und Initiativenfonds laufend im bewilligten Förderjahr.
Wer ist Fördergeber? Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

NRWeltoffen
Was wird gefördert? Die nachhaltige Entwicklung und Umsetzung präventiver Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in Kreisen und kreisfreien Städten / Umsetzung von Maßnahmen in diesen Themenfeldern
Wie hoch ist die Fördersumme? max. 73.500 € für Kreise u. kreisfreie Städte / für Maßnahmen je nach Standort unterschiedlich
Wer ist antragsberechtigt? Engagierte Einzelpersonen oder zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse in ausgewählten Kreisen und kreisfreien Städten sowie Kreise und kreisfreie Städte selbst (Liste: https://www.lks.nrw.de/nrweltoffen)
Wie ist der Antragszeitraum? Je nach Standort unterschiedlich.
Wer ist Fördergeber? Demokratiezentrum NRW

Die Referentinnen:

Demokratie vor Ort gestalten und fördern