Sonderurlaub in der Kinder- und Jugendhilfe (NRW) – Gesetzliche Grundlagen

31.05.2023
Mittwoch
12:15 bis 12:50 Uhr
Online via Zoom
Bitte beachten: Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Nützliche Informationen, Links und einen Videomitschnitt findet ihr weiter unten auf dieser Seite.
Hinweis: Die in der Veranstaltung gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von Mai 2023 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.

Wie funktioniert der Sonderurlaub in Nordrhein-Westfalen?

Es ist oft gar nicht so einfach, Ehrenamt und Arbeit unter einen Hut zu bekommen. Gerade in der Kinder- und Jugendarbeit braucht man manchmal Extra-Zeit für einen Extra-Einsatz – zum Beispiel für die Betreuung bei einem Ferienlager.
Grundsätzlich sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nicht verpflichtet, Engagierte für ehrenamtliche Tätigkeiten von der Arbeit zu befreien. Für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe gelten jedoch in Nordrhein-Westfalen besondere Regelungen: wenn die Voraussetzungen stimmen, könnt ihr bei eurem Arbeitgeber für diesen Zweck unbezahlten Urlaub beantragen.
Für welche Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe könnt ihr Sonderurlaub beantragen? Wer kann einen Sonderurlaub nach SUrlG NRW gewährt bekommen? Wer hat keinen Anspruch? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was müsst ihr bei der Beantragung beachten? Und können Arbeitgebende den Antrag ablehnen? Diese Fragen beantwortet euch Günter Tünsmeyer vom Landesjugendamt Rheinland in der Veranstaltung: anschaulich und gut verständlich.

Das Format passt in eure Mittagspause, also bringt euch etwas Leckeres zu essen mit! In diesem Live-Videowebinar seid ihr unbeobachtet und könnt eure Fragen per Textchat stellen.

Hinweis:
In dieser Veranstaltung geht es um die gesetzlichen Grundlagen und die Voraussetzungen zur Beantragung von Sonderurlaub nach SUrlG. Wenn ihr wissen möchtet, ob und wie ihr eine Förderung für den Sonderurlaub nach dem Kinder- und Jugendförderplan beantragen könnt, kommt einfach zu zu dieser Veranstaltung der Reihe „Mahlzeit! Recht und Regeln am Mittag“: Förderung zum Sonderurlaub in der Kinder- und Jugendhilfe (NRW) .
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Bei den in der Veranstaltung geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.
Der Referent: Günter Tünsmeyer, Landesjugendamt Rheinland, Team Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP), https://www.lvr.de

Hinweise zur Teilnahme:

Die Online-Veranstaltung findet über Zoom Webinar (mit datensicherem Hosting über deutschen Reseller) statt.

Zur Teilnahme braucht ihr einen Rechner oder ein Tablet mit Internetzugang. In diesem Format seid ihr weder sichtbar noch hörbar, ihr könnt aber Fragen per Textchat stellen.

Hier findet ihr allgemeine Hinweise zur Nutzung von Zoom Webinar.