Veranstaltungsreihe: Mahlzeit! Recht und Regeln am Mittag

Förderung zum Sonderurlaub in der Kinder- und Jugendhilfe (NRW)

07.06.2023
Mittwoch
12:15 bis 12:50 Uhr
Online via Zoom
Bitte beachten: Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Nützliche Informationen, Links und einen Videomitschnitt findet ihr weiter unten auf dieser Seite.
Hinweis: Die in der Veranstaltung gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von Juni 2023 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.

Wie funktioniert die Beantragung einer Entgeltfortzahlung bei Sonderurlaub in Nordrhein-Westfalen?

Wer sich in der Kinder- und Jugendhilfe ehrenamtlich engagiert, kann nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW unbezahlten Urlaub beim Arbeitgebenden beantragen. Unbezahlt – das bedeutet jedoch einen Verdienstausfall für diejenigen, die sich engagieren. Daher gewährt das Land Nordrhein-Westfalen den Freiwilligen in solchen Fällen – auf Antrag – einen finanziellen Ausgleich für ihr Engagement. Die Förderung stammt aus den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW (KJFP NRW).
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung? Wie hoch ist der finanzielle Ausgleich? Wo beantrage ich die Förderung – direkt beim Verband oder bei einem der beiden Landesjugendämter? Und was muss ich dabei beachten? Diese Fragen beantwortet euch Günter Tünsmeyer am Beispiel des Verfahrens beim Landesjugendamt Rheinland. Mit klaren Fakten und anschaulichen Beispielen. Er sagt euch auch, wo ihr euch über die genauen Abläufe beim Landesjugendamt Westfalen-Lippe oder bei den verschiedenen Verbänden informieren könnt.
Dieses Format passt in eure Mittagspause, also bringt euch etwas Leckeres zu essen mit! In diesem Live-Videowebinar seid ihr unbeobachtet und könnt eure Fragen per Textchat stellen.

Hinweis:
In dieser Veranstaltung geht es um die Förderung zum Sonderurlaub in der Kinder- und Jugendhilfe (NRW) und die Voraussetzungen zur Beantragung der Förderung nach KJFP. Wenn ihr wissen möchtet, ob und wie ihr einen solchen unbezahlten Sonderurlaub bei eurem Arbeitgebenden beantragen könnt, kommt einfach zu dieser Veranstaltung der Reihe „Mahlzeit! Recht und Regeln am Mittag“: Sonderurlaub in der Kinder- und Jugendhilfe (NRW) – Gesetzliche Grundlagen.
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Bei den in der Veranstaltung geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.
Wichtige Hinweise:
In dieser Veranstaltung werden ausschließlich NRW-Regelungen und -Gesetze besprochen.
In dieser Veranstaltung geht es ausschließlich um Sonderurlaub in der Kinder- und Jugendförderung, nicht um andere Gruppen von Ehrenamtlichen.

Weitere Informationen:

Der Referent: Günter Tünsmeyer, Landesjugendamt Rheinland, Team Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP), https://www.lvr.de

Hinweise zur Teilnahme:

Die Online-Veranstaltung findet über Zoom Webinar (mit datensicherem Hosting über deutschen Reseller) statt.

Zur Teilnahme braucht ihr einen Rechner oder ein Tablet mit Internetzugang. In diesem Format seid ihr weder sichtbar noch hörbar, ihr könnt aber Fragen per Textchat stellen.

Hier findet ihr allgemeine Hinweise zur Nutzung von Zoom Webinar.