Eckdaten zum Fördermittel:
Was wird gefördert? Projekte und Maßnahmen, die zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt (insbesondere geschlechtsspezifischer Gewalt, häuslicher Gewalt, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und andere gefährdete Gruppen wie LSBTIQ*-Personen und Menschen mit Behinderung) beitragen
Wie hoch ist die Fördersumme? Voraussichtlich 24.800.000 €
Wer ist antragsberechtigt? Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Unterstützungsdienste, Organisationen der Zivilgesellschaft
Wie ist der Antragszeitraum? Beginn 4. Quartal 2023, Frist wird mit Veröffentlichung des Aufrufs bekanntgegeben, in der Regel ist der Call ca. 4 Monate geöffnet
Wie lang ist der Förderzeitraum? 12-24 Monate