Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITVNRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung für Barrierefreiheit gilt für den „Boxenstopp fürs Ehrenamt“ unter der Domain:

veranstaltungen-landesservicestelle-nrw.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt „Boxenstopp fürs Ehrenamt“ ist mit der BITVNRW nicht vollständig vereinbar.

Häufig nicht barrierefrei sind:

  • Aus Office-Dokumenten generierte PDF-Dateien.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 5. Juni 2025.

Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im Mai 2025.

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 5. Juni 2025.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen nicht bekannte Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, teilen Sie uns diese bitte mit.

Sie können per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen.

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort unzufrieden sein sollten, können Sie sich an die Ombudsstelle der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen richten.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Website der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen.