Fördermittel für die Zukunft unserer Dörfer in NRW

02.12.2025
Dienstag
17:00 bis 18:15 Uhr
Online via Zoom

Fördermittel für die Zukunft unserer Dörfer in NRW

Lebendige Dörfer sind das Herz der ländlichen Räume. Doch viele Orte in Nordrhein-Westfalen stehen vor großen Herausforderungen: leerstehende Gebäude, fehlende Treffpunkte, rückläufige Infrastruktur. Damit das Leben auf dem Land attraktiv bleibt, unterstützt das Land NRW mit Fördermitteln zur Struktur- und Dorfentwicklung gezielt Projekte, die Zukunft schaffen und Gemeinschaft stärken.

Schwerpunktmäßig gefördert werden Maßnahmen, die das Miteinander im Dorf stärken, Ortskerne beleben und neue Begegnungsräume schaffen. Das Ziel ist, dass Dörfer lebendig bleiben und sich zugleich modern weiterentwickeln, um attraktiv als Arbeits-, Wohn- und Erholungsräume zu bleiben.

Im Webinar stellen euch Andreas Kaiser und Christopher Rexing aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Förderprogramm im Detail vor. Philipp Bernotat, Dezernent der Bezirksregierung Düsseldorf für die ländliche Entwicklung, wird aus der Perspektive der Bewilligungsbehörde praxisnahe Beispiele für förderfähige Projekte zeigen, Hinweise zur Antragstellung geben und erklären, worauf es bei der Planung ankommt, um gute Projekte mit Fördermitteln erfolgreich zu unterstützen.

Die Förderanträge können voraussichtlich ab Anfang 2026 gestellt werden. Das Webinar bietet daher rechtzeitig wertvolle Einblicke und Tipps zur Vorbereitung, damit ihr optimal auf den Antragsstart vorbereitet seid.

Format:

  • Online via Zoom Meeting
  • Zum Austausch und Mitmachen – bitte mit Kamera und Mikrofon
  • Eure Fragen per Chat und Wortmeldung

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Eckdaten zur Förderung:

Was wird gefördert?
  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
  • Maßnahmen zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
  • Maßnahmen zur Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
  • Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen,
  • Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen,
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Wie hoch ist die Fördersumme?
  • Maximal 50.000 Euro oder 250.000 Euro, der Fördersatz liegt bei 35, 65, 70 oder 85 Prozent.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,
  • Natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter dem vorherigen Punkt genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.

Wie ist der Antragszeitraum?
  • Förderanträge können voraussichtlich wieder ab Anfang 2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber?
  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Bitte setzt euch zwecks Klärung eurer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages immer zuerst mit eurer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung.

Hinweise zur Teilnahme:

Die Online-Veranstaltung findet über Zoom Meeting (mit datensicherem Hosting über deutschen Reseller) statt.

Zur Teilnahme braucht ihr einen Rechner oder ein Tablet mit Internetzugang. Idealerweise nehmt ihr mit Kamera und Mikrofon teil, damit ihr euch beteiligen könnt.

Hier findet ihr allgemeine Hinweise zur Nutzung von Zoom Meeting.