2.000 x 1.000 Euro – NRW gegen Einsamkeit
Ihr habt eine vielversprechende Projektidee gegen Einsamkeit entwickelt? Plant einen Ort der Begegnung, um Menschen zusammenzubringen? Wollt euch ganz gezielt mit dem Thema Einsamkeit beschäftigen oder eine Kampagne auf die Beine stellen, um das Miteinander zu stärken und Einsamkeit vorzubeugen? Dafür sucht ihr nun finanzielle Unterstützung? Dann kommt in diese kostenfreie Online-Veranstaltung! Denn hier erfahrt ihr alles über das Förderprogramm „2000 x 1.000 Euro für das Engagement”, den diesjährigen Schwerpunkt „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit” und die Antragstellung. Ihr erhaltet hilfreiche Tipps dazu, wie ein hochwertiger Förderantrag aussehen kann und wie die Antragstellung über das Förderportal funktioniert.
Philine Jacobs von der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement Nordrhein-Westfalen stellt euch das Fördermittel in der Live-Videokonferenz im Detail vor. Im Anschluss ist ausreichend Zeit für eure Fragen eingeplant. Bitte habt jedoch Verständnis dafür, dass wir in der Veranstaltung keine individuelle Beratung zur Förderfähigkeit konkreter Projektideen leisten können.
Die Veranstaltung findet online via Zoom Meeting statt und ist ein Format zum Austauschen und Mitmachen. Bitte sorgt dafür, dass Kamera und Mikrofon funktionieren, denn wir wollen uns gegenseitig sehen und hören.
Eckdaten zur Förderung:
Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen mit nicht weniger als 1.000 Euro förderfähiger Gesamtausgaben, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
Wie hoch ist die Fördersumme? Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Wer ist antragsberechtigt? Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen
Wie ist der Antragszeitraum? Eine Antragstellung ist vom 19.08.2024 bis 01.11.2024 möglich
Wer ist Fördergeber? Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen