2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

28.04.2025
Montag
17:00 bis 18:15 Uhr
Online via Zoom
Bitte beachten: Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Nützliche Informationen, Links und einen Videomitschnitt findet ihr in Kürze weiter unten auf dieser Seite.
Hinweis: Die in der Veranstaltung gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von April 2025 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.

2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

Ihr seid jung, engagiert und möchtet ein eigenes Projekt umsetzen? Oder ihr wollt als Verein auf neue Weise euren Nachwuchs fördern und sucht dafür finanzielle Unterstützung? Dann kommt in dieses kostenfreie Webinar!

Hier erfahrt ihr alles über das Förderprogramm 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement und zum aktuellen Schwerpunkt „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“. Ihr erhaltet hilfreiche Tipps dazu, wie ein erfolgversprechender Förderantrag aussehen kann und wie die digitale Antragstellung über das neue Förderportal funktioniert.

Philine Jacobs von der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement Nordrhein-Westfalen stellt euch das Fördermittel in der Live-Videokonferenz im Detail vor. Im Anschluss ist ausreichend Zeit für eure Fragen eingeplant. Bitte habt jedoch Verständnis dafür, dass wir in der Veranstaltung keine individuelle Beratung zur Förderfähigkeit konkreter Projektideen leisten können.

Format:

  • Online via Zoom Webinar
  • Eure Fragen per F&A-Tool

Bei den in der Veranstaltung geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.

Eckdaten zur Förderung:

Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen mit nicht weniger als 1.000 Euro förderfähiger Gesamtausgaben, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
Wie hoch ist die Fördersumme? Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Wer ist antragsberechtigt? Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initativen) in Nordrhein-Westfalen.
Wie ist der Antragszeitraum? Eine Antragstellung ist vom 05.05.2025 bis zum 01.11.2025 möglich.
Wer ist Fördergeber? Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen