Bildungsprojekte umsetzen mit Förderung der PwC-Stiftung

03.02.2026
Dienstag
17:00 bis 18:15 Uhr
Online via Zoom
Bitte beachten: Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Nützliche Informationen, Links und einen Videomitschnitt findet ihr in Kürze weiter unten auf dieser Seite.

Wie lässt sich kulturelle und wirtschaftsethische Bildung für Kinder und Jugendliche langfristig stärken? Und wie können Projekte gefördert werden, die jungen Menschen kultureller Teilhabe, Partizipation und Wertebildung vermitteln? Die PwC-Stiftung (PricewaterhouseCoopers-Stiftung) unterstützt Projekte, die Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre aktiv einbeziehen und ihnen neue Perspektiven eröffnen.

Im Webinar erfahrt ihr von Nora Wulfkuhle und Vivien Hammersen von der PwC-Stiftung, welche Projekte förderfähig sind und welche Themen aktuell im Mittelpunkt stehen. Ihr erhaltet praxisnahe Tipps, wie ihr euren Antrag überzeugend formuliert und euer Projekt darstellen könnt, ehe die nächste Förderperiode am 1. März startet. Also ideal, um offene Fragen zu klären und euren Antrag gezielt vorzubereiten.

Format:

  • Online via Zoom Meeting
  • Zum Austausch und Mitmachen – bitte mit Kamera und Mikrofon
  • Eure Fragen per Chat und Wortmeldung

Hinweis: Die in der Veranstaltung gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von Februar 2026 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.
Bei den in der Veranstaltung geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.

Eckdaten zur Förderung:

Was wird gefördert?
Projekte im Bereich „Kunst und Kultur“ und „Wirtschaft und Ethik“, die sich an Kinder und Jugendliche richten

Wie hoch ist die Fördersumme?
5.000€ – 25.000€. Die Höhe der bewilligten Mittel orientiert sich neben der beantragten Summe auch an der Größe und dem Umfang des Projektes, der geplanten Dauer, der Anzahl eingebundener Kinder und/oder Jugendlicher und weiteren Faktoren. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf die Kosten pro Teilnehmer*in in Relation zur Gesamtsumme gelegt.

Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) mit Sitz in Deutschland

Wie ist der Antragszeitraum?
  • Frist Vorabanfrage: 1. März bzw. 1. September
  • Frist ausführlicher Förderantrag: 15. März bzw. 15. September

Wer ist Fördergeber?
PPwC-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.

Referierende:

Vivien Hammersen & Nora Wulfkuhle, PwC-Stiftung
Bildungsprojekte umsetzen mit der PwC-Stiftung