Eckdaten zum Fördermittel:
Was wird gefördert? Ausschließlich Aktivitäten, die innerhalb eines klar umrissenen Projektes stattfinden und die einen Beitrag zu den für die Stiftung förderungswürdigen Inhalten leisten. Nicht förderfähig ist die laufende Arbeit von gemeinnützigen Organisationen. Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es nicht bereits durch Landesmittel gefördert ist und wenn es nicht mit eigenen Mitteln durchgeführt werden kann. Die Förderung muss notwendig sein.
Wie hoch ist die Fördersumme? Grundsätzlich förderfähig sind alle bei der Durchführung eines geförderten Vorhabens entstehenden Kosten (Sach- und Personalkosten), wenn sie dem Projekt klar zuzuordnen sind.
Wer ist antragsberechtigt? Nur rechtsfähige gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine (e. V.), gemeinnützige GmbH (gGmbH), gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Institutionen.
Wie ist der Antragszeitraum? Laufend. Keine Antragsfristen.
Wie lang ist der Förderzeitraum? Maximal 36 Monate.