CERV-Aufruf „Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit“

03.06.2025
Dienstag
17:00 bis 18:15 Uhr
Online via Zoom

Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit (CERV)

Ein gemeinsames Europa bedeutet auch gemeinsame Grundrechte. Der CERV-Aufruf „Förderung des Bewusstseins der Organisationen der Zivilgesellschaft für den Aufbau von Kapazitäten und die Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ zielt darauf ab, unter anderem zivilgesellschaftliche Organisationen dabei zu unterstützen, diese Rechte auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene zu fördern und für sie zu sensibilisieren. Dadurch sollen auch die Werte der Europäischen Union und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit verstärkt geschützt und gefördert werden und so zum Aufbau einer demokratischeren Union, zum demokratischen Dialog, zu Transparenz und zu verantwortungsvoller Verwaltung beigetragen werden.

Über den Aufruf sollen u.a. Projekte gefördert werden, die sich für den Schutz der Werte und Rechte der EU durch die Bekämpfung von Hasskriminalität und Hetze einsetzen, die Rechte und Werte durch die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums fördern oder die Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung für die Charta der Grundrechte der Europäischen Union betreiben.

Im Webinar stellt euch Stefanie Ismaili-Rohleder von der Kontaktstelle CERV Deutschland den Förderaufruf im Detail vor und zeigt Beispiele für förderfähige Projekte. Außerdem gibt sie wertvolle Hinweise zur Antragstellung und beantwortet eure Fragen.

Format:

  • Online via Zoom Meeting
  • Zum Austausch und Mitmachen – bitte mit Kamera und Mikrofon
  • Eure Fragen per Chat und Wortmeldung

Bitte meldet euch hier zur Veranstaltung an:

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Eckdaten zur Förderung:

Was wird gefördert?
  • Projekte und Organisationen, die sich für den Kapazitätsaufbau und die Sensibilisierung der Grundrechte der EU einsetzen und für die Förderung der Rechte und Werte durch die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums.
  • Aufbau von Kenntnissen und Fähigkeiten relevanter Akteur*innen durch Schulungen sowie den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren, um durch wirksame Prozessführung auf nationaler und europäischer Ebene den Zugang zu Gerichten und die Durchsetzung der Unionsrechte zu verbessern.
  • Der Schutz der Werte und Rechte der EU durch die Bekämpfung von Hasskriminalität und Hetze.
Wie hoch ist das Budget für den Aufruf?Insgesamt 18.000.000 € für ganz Europa
Wie hoch ist die individuelle Fördersumme? Der beantragte Zuschuss darf i.d.R. nicht unter 75.000 Euro liegen, nach oben gibt es keine Deckelung. 
Wer ist antragsberechtigt?
  • Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Förderung und den Schutz von Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Demokratie einsetzen.
  • Nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen, Ombudsstellen sowie Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene (ggf. in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft)
Wie ist der Antragszeitraum?
  • Antragsbeginn: 23. April 2025
  • Antragsfrist: 18. September 2025
Wer ist Fördergeber? Europäische Union

Hinweise zur Teilnahme:

Die Online-Veranstaltung findet über Zoom Meeting (mit datensicherem Hosting über deutschen Reseller) statt.

Zur Teilnahme braucht ihr einen Rechner oder ein Tablet mit Internetzugang. Idealerweise nehmt ihr mit Kamera und Mikrofon teil, damit ihr euch beteiligen könnt.

Hier findet ihr allgemeine Hinweise zur Nutzung von Zoom Meeting.