Wann braucht gemeinnütziges Engagement einen schriftlichen Vertrag?

04.03.2026
Mittwoch
12:15 bis 12:50 Uhr
Online via Zoom
Bitte beachten: Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Nützliche Informationen, Links und einen Videomitschnitt findet ihr in Kürze weiter unten auf dieser Seite.

Ihr habt endlich Menschen gefunden, die sich ehrenamtlich engagieren wollen – großartig! Doch: Braucht es dafür einen schriftlichen Vertrag? Viele Organisationen verzichten darauf, um keine zusätzlichen Hürden aufzubauen. Aber kann eine vertragliche Vereinbarung nicht auch Vorteile haben? Zum Beispiel, um arbeitsrechtliche Pflichten zu vermeiden oder um klare Rahmenbedingungen für beide Seiten zu schaffen?

Im Webinar gibt Prof. Dr. Burkhard Küstermann, Jurist und seit 20 Jahren im Kontext des bürgerschaftlichen Engagements als Berater tätig, Einblicke, wann schriftliche Vereinbarungen sinnvoll sind und was darin geregelt werden sollte. Ihr erfahrt, wie ihr Klarheit schafft, ohne Engagierte abzuschrecken, und welche rechtlichen Aspekte ihr beachten solltet.

Dieses Webinar eignet sich für alle, die mehr Klarheit in ihrem Engagement wünschen. Ihr erhaltet einen strukturierten Überblick über Schwierigkeiten, die entstehen können, wenn es keine verbindlichen und schriftlichen Vereinbarungen über das gemeinsame Engagement gibt.

Format:

  • Online via Zoom Webinar
  • Ohne Kamera und Mikrofon
  • Eure Fragen per F&A-Tool
Hinweis: Die in der Veranstaltung gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von März 2026 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.
Bei den in der Veranstaltung geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.
Der Referent:
Prof. Dr. Burkhard Küstermann
LL. M., Hochschule Bielefeld
Wann braucht gemeinnütziges Engagement einen schriftlichen Vertrag?