Rücklagen und Vermögensbildung im gemeinnützigen Verein

06.05.2026
Mittwoch
12:15 bis 12:50 Uhr
Online via Zoom

Vereine sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden. Doch häufig gibt es gute Gründe, Geld zurückzulegen – etwa für schlechte Zeiten oder für geplante Investitionen. Daher ist es Vereinen erlaubt, Rücklagen zu bilden.

Worauf ist dabei genau zu achten, welche Fristen, Obergrenzen und sonstigen Regelungen gibt es? Was sind zweckgebundene und was sind freie Rücklagen? Und welche neuen Vorgaben gelten seit dem Steueränderungsgesetz 2025 für die Rücklagenbildung in gemeinnützigen Vereinen? Diese Fragen beantwortet euch Carina Leichinger von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Webinar anschaulich und gut verständlich.

Format:

  • Online via Zoom Webinar
  • Ohne Kamera und Mikrofon
  • Eure Fragen per Textchat

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Die Referentin:
Carina Leichinger
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

Hinweise zur Teilnahme:

Die Online-Veranstaltung findet über Zoom Webinar (mit datensicherem Hosting über deutschen Reseller) statt.

Zur Teilnahme braucht ihr einen Rechner oder ein Tablet mit Internetzugang. In diesem Format seid ihr weder sichtbar noch hörbar, ihr könnt aber Fragen per Textchat stellen.

Hier findet ihr allgemeine Hinweise zur Nutzung von Zoom Webinar.
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