Rücklagen und Vermögensbildung im gemeinnützigen Verein

05.03.2025
Mittwoch
12:15 bis 12:50 Uhr
Online via Zoom

Rücklagen und Vermögensbildung im gemeinnützigen Verein

Unter welchen Voraussetzungen dürfen gemeinnützige Vereine Rücklagen bilden? Denn sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden.

Doch häufig gibt es gute Gründe, Geld zurückzulegen – etwa für schlechte Zeiten oder für geplante Investitionen. Daher ist es ihnen erlaubt, Rücklagen zu bilden.

Worauf ist dabei genau zu achten, welche Fristen, Obergrenzen und sonstigen Regelungen gibt es? Was sind zweckgebundene und was sind freie Rücklagen?

Diese Fragen beantwortet euch Carina Leichinger von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Webinar anschaulich und gut verständlich.

Format:

  • Online via Zoom Webinar
  • Ohne Kamera und Mikrofon
  • Eure Fragen per Textchat

Bitte meldet euch hier zur Veranstaltung an:

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Weitere Informationen:

  • Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen
  • Die Referentin:
    Carina Leichinger
    Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

    Hinweise zur Teilnahme:

    Die Online-Veranstaltung findet über Zoom Webinar (mit datensicherem Hosting über deutschen Reseller) statt.

    Zur Teilnahme braucht ihr einen Rechner oder ein Tablet mit Internetzugang. In diesem Format seid ihr weder sichtbar noch hörbar, ihr könnt aber Fragen per Textchat stellen.

    Hier findet ihr allgemeine Hinweise zur Nutzung von Zoom Webinar.