Förderung durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
25.03.2025
Dienstag
17:00 bis 18:15 Uhr
Online via Zoom
Förderung erhalten mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Ihr habt tolle Projektideen im Bereich nachhaltiger Entwicklung, doch es fehlen die nötigen finanziellen Mittel für die Umsetzung?
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen fördert bürgerschaftliches Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Sustainable Development Goals (SDGs) – den globalen Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung.
Jedes Jahr unterstützt die Stiftung etwa hundert neue Förderprojekte. Seit der Gründung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2001 hat sie so rund 1.900 Projekte aus der Bürgerschaft mit rund 94 Millionen Euro gefördert.
Schwerpunkt der Fördertätigkeit ist die Informations- und Bildungsarbeit im Bereich nachhaltige Entwicklung. Die Bildungskonzepte „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) und „Globales Lernen“ sind hierbei von besonderer Bedeutung. Gefördert werden insbesondere Projekte mit folgenden Themenschwerpunkten:
Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Ressourcenschonung, Erhalt von Biodiversität,
entwicklungspolitische Bildung und Information,
interkulturelles Lernen aus den Bereichen Umwelt und Entwicklung,
nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum.
Bereits im September 2023 gab es hier im Boxenstopp fürs Ehrenamt eine Veranstaltung zu Förderungen der Stiftung. In dieser Neuauflage informieren wir über die Neuerungen im Förderprogramm und im Antragsverfahren. Außerdem stellen euch Katja Winter und Frank Griesel Beispiele für förderfähige Projekte vor.
Format:
Online via Zoom Meeting
Zum Austausch und Mitmachen – bitte mit Kamera und Mikrofon
Eure Fragen per Chat und Wortmeldung
Hier könnt ihr euch für die Veranstaltung anmelden:
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Eckdaten zur Förderung:
Was wird gefördert?
Ausschließlich Aktivitäten, die innerhalb eines klar umrissenen Projektes stattfinden und die einen Beitrag zu den für die Stiftung förderungswürdigen Inhalten leisten. Nicht förderfähig ist die laufende Arbeit von gemeinnützigen Organisationen. Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es nicht bereits durch Landesmittel gefördert ist und wenn es nicht mit eigenen Mitteln durchgeführt werden kann: Die Förderung muss notwendig sein. Zudem muss sich das Projekt an Menschen in Nordrhein-Westfalen richten. Der Projektträger muss seinen Sitz nicht in NRW haben. Wie hoch ist die Fördersumme? Grundsätzlich förderfähig sind alle bei der Durchführung eines geförderten Vorhabens entstehenden Kosten (Sach- und Personalkosten), wenn sie dem Projekt klar zuzuordnen sind. Die Stiftung fördert bis zu einem Anteil von 80% der förderfähigen Kosten. Wer ist antragsberechtigt?
Nur rechtsfähige gemeinnützige Organisationen, wie eingetragene Vereine (e. V.), gemeinnützige GmbH (gGmbH), gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Institutionen. Wie ist der Antragszeitraum?
Es gibt zwar Antragsfristen (Die Lindmanns) trotzdem können Anträge laufend gestellt werden. Wie lang ist der Förderzeitraum?
Maximal 36 Monate. Wer ist Fördergeber? Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen.
Die Online-Veranstaltung findet über Zoom Meeting (mit datensicherem Hosting über
deutschen Reseller) statt.
Zur Teilnahme braucht ihr einen Rechner oder ein Tablet mit Internetzugang. Idealerweise nehmt ihr mit Kamera und Mikrofon teil, damit ihr euch beteiligen könnt.