Förderung der SozialstiftungNRW
Praktische Solidarität und Toleranz. Jeden einzelnen Menschen so akzeptieren, wie er ist: Darum geht es bei der SozialstiftungNRW, auch bekannt als Stiftung Wohlfahrtspflege NRW.
Seit 50 Jahren unterstützt sie soziale Projekte, mit denen die Lebenssituation von Menschen verbessert wird.
Wichtig: Die Stiftung fördert Träger der AWO, der Caritas, des Deutschen Roten Kreuzes, der Diakonie, der Jüdischen Gemeinden und des Paritätischen, deren Untergliederungen oder angeschlossene Einrichtungen.
Ihr gehört zu dieser Zielgruppe? Und ihr habt eine Projektidee, mit der ihr das soziale Miteinander stärken und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen stärken wollt?
Dann laden wir euch herzlich ein zu dieser kostenfreien Online-Infoveranstaltung, bei der Norbert Killewald und Kerstin Schumacher von der SozialstiftungNRW euch die Fördermöglichkeiten vorstellen.
Die Förderung deckt grundsätzlich die gesamte Bandbreite des Angebots der sozialen Arbeit ab. Ein Schwerpunkt sind zukunftsweisende Projekte, die etwas Neues ausprobieren möchten. So hat die SozialstiftungNRW bereits wesentliche Innovationen in Nordrhein-Westfalen gefördert.
In der Veranstaltung erklären die Referierenden alle Voraussetzungen und Hintergründe der Fördermöglichkeiten im Detail und zeigen Beispiele für förderfähige Projekte. Außerdem geben sie wertvolle Hinweise zur Antragstellung, und in der Live-Konferenz ist ausreichend Zeit für eure Fragen eingeplant.
Eckdaten zur Förderung:
Was wird gefördert? Grundsätzlich sowohl Investitionen wie Baumaßnahmen als auch zukunftsweisende Projekte: modellhafte Neuentwicklungen mit hohem sozialpolitischem Stellenwert und Starthilfe für Einrichtungen wie bspw. ein Quartierzentrum.
Wie hoch ist die Fördersumme? Individuelle Fördersumme als Teilfinanzierung. Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer ist antragsberechtigt? Achtung: Förderung wird ausschließlich an gemeinnützige Verbände der Freien Wohlfahrtspflege vergeben, bzw. an deren Untergliederungen oder angeschlossenen Einrichtungen.
Wie ist der Antragszeitraum? Laufende Antragstellung möglich.
Wer ist Fördergeber? Die Antragstellung erfolgt über den zuständigen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege an die Stiftung. Über die Mittelvergabe entscheidet der Stiftungsrat.