Fördermittel im Fokus: Inklusionsscheck NRW
Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist euch wichtig. Jetzt wollt ihr ganz konkret etwas dafür tun. Zum Beispiel die Internetseite eures Vereins barriereärmer machen? Oder für die nächste Veranstaltung eine Dolmetschung in Gebärdensprache beauftragen? Es fehlt eine rollstuhlgerechte Rampe? Oder ihr möchtet ein inklusives Event auf die Beine stellen?
Dann ist der Inklusionsscheck NRW für euch interessant. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung solche Projekte mit einem festen Zuschuss von 2.000 Euro. Wichtig ist, dass ihr eure Idee in Nordrhein-Westfalen umsetzt und dass im Projekt Menschen mit und ohne Behinderung involviert sind.
Als Referenten der Veranstaltung haben wir Dr. Carsten Schymik und Mark Benning vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingeladen. Sie stellen euch das Förderprogramm im Detail vor und zeigen Beispiele für förderfähige Projekte. Außerdem gibt es wertvolle Hinweise zur Antragstellung, und in der Live-Videokonferenz ist ausreichend Zeit für eure Fragen eingeplant.
Barrierefreiheit: Die Veranstaltung wurde in die Deutsche Gebärdensprache gedolmetscht und automatisch untertitelt.
Eckdaten zur Förderung:
Was wird gefördert? Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die im selben Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Zielgruppe der Förderung sind Menschen mit Behinderung gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung.
Wie hoch ist die Fördersumme? Festbetragsfinanzierung: Zuschuss in Höhe von 2.000 € pro Projekt, unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts. Je Zuwendungsempfänger*in können bis zu zwei Maßnahmen jährlich berücksichtigt werden. Eigenmittel sind nicht erforderlich.
Wer ist antragsberechtigt? Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich, beispielsweise Vereine, Organisationen und Initiativen
Wie ist der Antragszeitraum? Anträge müssen bis zum 30. September eines Jahres gestellt werden, damit eine Bewilligung noch im gleichen Jahr erfolgen kann. Die Projekte müssen bis zum 31.12. des Jahres umgesetzt werden.
Wer ist Fördergeber? Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)