Fördermittel im Fokus: Naturschutzförderung der NRW-Stiftung
Ihr engagiert euch dafür, dass einzigartige Landschaften und die Artenvielfalt erhalten bleiben? Dann ist die NRW-Stiftung die richtige Ansprechpartnerin. Denn dort könnt ihr – als Verein, Verband, Stiftung oder andere Institution – Fördergeld für eine Initiative beantragen, die sich um Natur- und Artenschutz bemüht.
Die Förderung erfolgt nicht nach festen Fördersätzen und jedes Projekt wird als Einzelfall entschieden. Grundsätzlich gilt, dass die beantragten Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind bzw. stattfinden sollen und dass sie öffentlich zugänglich sind, also für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind. Wichtig ist auch, dass das Vorhaben nicht oder nur beschränkt durch staatliche oder kommunale Zuwendung gefördert werden kann.
In der Veranstaltung stellt euch Jens Spiegelberg von der NRW-Stiftung das Förderprogramm im Detail vor und zeigt Beispiele für förderfähige Projekte. Außerdem gibt es wertvolle Hinweise zur Antragstellung, und in der Live-Videokonferenz ist ausreichend Zeit für eure Fragen eingeplant.
Eckdaten zum Fördermittel:
Was wird gefördert? Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung von Landschaften und Projekten zum Naturschutz in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Fördersumme? Die Art und Höhe der Finanzierung ergibt sich aus einem individuell abgeschlossenen Fördervertrag.
Wer ist antragsberechtigt? Gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Verbände), deren Satzungszweck im Aufgabenfeld der NRW Stiftung liegt
Wie ist der Antragszeitraum? Laufend. Keine Antragsfristen.