Bitte beachten: Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Nützliche Informationen, Links und einen Videomitschnitt findet ihr weiter unten auf dieser Seite.
Hinweis: Die in der Veranstaltung gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von Juli 2023 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.
Fördermittel im Fokus: Energiekostenentlastung Tierheime
Tierheime sind für viele Tiere die letzte Rettung und ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz. Steigende Energiekosten infolge des andauernden Ukraine-Kriegs haben jedoch viele dieser Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen an ihre finanziellen Grenzen gebracht.
Um die Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen in dieser Krise nicht alleine zu lassen, hat die Landesregierung eine Förderung bereitgestellt, die über das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen beantragt werden kann.
Auch in eurer Einrichtung sind die monatlichen Energiekosten deutlich höher als 2021? Der letzte Winter hat eure finanzielle Situation stark geschwächt? Dann könnt ihr noch bis zum 31.08.2023 einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss für Energiekosten stellen.
In der Veranstaltung stellt euch Dr. Gerlinde von Dehn als Tierschutzbeauftragte des Landes die Förderung vor und gibt wertvolle Hinweise zur Antragstellung. In der Live-Videokonferenz ist ausreichend Zeit für eure Fragen eingeplant.
Unten findet ihr einen Videomitschnitt der Veranstaltung. Aus Datenschutzgründen haben wir Bild und Ton von Teilnehmenden herausgeschnitten und an entsprechenden Stellen ihre Fragen über eine Grafik eingeblendet.
Bei den in der Veranstaltung geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.
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Was wird gefördert? Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen gestiegener Energiekosten infolge des Kriegs in der Ukraine. Wie hoch ist die Fördersumme? Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Größe und Kapazität der Einrichtung und beträgt einmalig für:
kleine Tierheime oder Einrichtungen (bis zu 20 aktuell untergebrachte Tiere) 5.000 EUR,
mittlere Tierheime oder Einrichtungen (bis zu 60 aktuell untergebrachte Tiere) 10.000 EUR,
große Tierheime oder Einrichtungen (bis zu 100 aktuell untergebrachte Tiere) 15.000 EUR,
sehr große Tierheime oder Einrichtungen (mehr als 100 aktuell untergebrachte Tiere) 25.000 EUR.
Wer ist antragsberechtigt? Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen, die mit einer Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes ausgestattet sind. Voraussetzung: monatliche Energiekosten sind im Vergleich zum Jahr 2021 erheblich gestiegen. Wie ist der Antragszeitraum? Antragstellung bis spätestens 31.08.2023 Wer ist Fördergeber? Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen