Fördermittel im Fokus: Heimat- und Kulturpflegeförderung der NRW-Stiftung
Gebäude mit Geschichte, vergessene Kulturtechniken und Gegenstände, die früher große Bedeutung für das Leben der Menschen hier hatten – Ihr engagiert euch dafür, dass solche Erinnerungen erhalten bleiben? Dann ist die NRW-Stiftung die richtige Ansprechpartnerin. Denn dort könnt ihr – als Verein, Verband, Stiftung oder andere Institution – Fördergeld für ein Projekt beantragen, das sich um Heimat- und Kulturpflege in NRW bemüht.
Die Förderung erfolgt nicht nach festen Fördersätzen und jedes Projekt wird als Einzelfall entschieden. Grundsätzlich gilt, dass die beantragten Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind bzw. stattfinden sollen und dass sie öffentlich zugänglich sind, also für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind. Wichtig ist auch, dass das Vorhaben nicht oder nur beschränkt durch staatliche oder kommunale Zuwendung gefördert werden kann.
In der Veranstaltung stellt euch Mona Wehling von der NRW-Stiftung das Förderprogramm im Detail vor und zeigt Beispiele für förderfähige Projekte. Außerdem gibt es wertvolle Hinweise zur Antragstellung, und in der Live-Videokonferenz ist ausreichend Zeit für eure Fragen eingeplant.
Eckdaten zum Fördermittel:
Was wird gefördert? Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern und Kulturgütern in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Fördersumme? Die NRW-Stiftung fördert in der Regel im Rahmen einer Fehlbetragsfinanzierung
Wer ist antragsberechtigt? Gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Verbände), deren Satzungszweck im Aufgabenfeld der NRW Stiftung liegt
Wie ist der Antragszeitraum? Laufend. Keine Antragsfristen
Wer ist Fördergeber? NRW-Stiftung